Satzung des Vereins "Hackerspace Network n.e.V."
Letztes Update:§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein trägt den Namen “Hackerspace Network n.e.V.”.
- Der Verein ist ein nicht eingetragener Verein.
- Der Verein wurde am 09.05.2025 gegründet.
- Der Verein hat seinen Sitz in Dresden.
- Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
- Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
§ 2 Zweck des Vereins
- Der Verein verfolgt das Ziel, Heimnetzwerke zu Labor- und Schulungszwecken zusammenzuschließen und somit IT-Fähigkeiten in einem abgeschirmten, unkritischen Bereich zu erlangen und auszuprobieren.
- Der Verein fördert die Zusammenarbeit der Mitglieder und bietet die Möglichkeit sich über das gemeinsame Hobby “Informationstechnik” auszutauschen und gemeinsam zu unterstützen.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Eine Änderung des Vereinszwecks erfordert die Zustimmung aller Mitglieder.
§ 3 Auslagen und Zweckbindung
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Bei minderjährigen Personen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
- Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme in den Verein erfolgt jeweils zum 1. eines Monats.
- Die Mitgliedschaft endet durch:
- Austritt (schriftliche Erklärung an den Vorstand). Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Halbjahresende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig.
- Ausschluss (durch Vorstandsbeschluss bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung oder Interessen des Vereins oder einem Zahlungsrückstand der Mitgliedsbeiträge nach 3 Monaten).
- Tod des Mitglieds (bzw. Auflösung bei juristischen Personen).
- Die Mitgliedschaft kann bis zu 6 Monate, in Ausnahmefällen (zB schwere Krankheit) länger, pausiert werden, ohne Mitgliedsbeiträge zu zahlen.
- Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und in der Mitgliederversammlung abzustimmen, sofern ihre Mitgliedschaft aktiv (nicht pausiert) ist.
§ 5 Beiträge
- Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die aktuelle Höhe des Mitgliedsbeitrags ist der Anlage Kostenverzeichnis zu entnehmen.
- Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 14. eines Halbjahres (14. Januar und 14. Juli) zu entrichten. In Einzelfällen kann eine monatliche Zahlung vereinbart werden.
- Zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen können weitere Gebühren für weitere Dienste anfallen.
- Berechtigt für eine Ermäßigung sind Schüler*innen, Student*innen, Teilnehmer*innen eines FSJ, BuFDi und junge Menschen in der Berufsausbildung. Die Ermäßigung gilt nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
- Tritt ein Mitglied ein, so ist für die aktuelle Halbjahresperiode der anteilige Beitrag zu entrichten. Hierbei wird auf volle Monate gerundet.
§ 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- Die Mitgliederversammlung,
- Der Vorstand.
§ 7 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
- Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn:
- der Vorstand dies beschließt,
- mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
- Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt per E-Mail durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen.
- Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- Entgegennahme des Jahresberichts,
- Entlastung und Wahl des Vorstands,
- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung,
- Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages,
- Entscheidungen über wichtige Vereinsangelegenheiten.
- Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Änderungen der Satzung und Änderung des Kostenverzeichnises erfordern eine Zweidrittelmehrheit.
- In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.
- Sollte ein Mitglied zur Mitgliederversammlung verhindert sein, so darf es seine Stimme unter folgenden Bedingungen deligieren:
- Die Vollmacht über die Deligierung muss zur Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen.
- Die eigene Stimme darf nur an ein anderes Mitglied übertragen werden.
- Jedes Mitglied darf zusätzlich zu seiner eigenen Stimme maximal eine deligierte Stimme besitzen.
- Die Abstimmung erfolgt offen durch Handzeichen. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden Mitglieder dies beantragt.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Der Vorstand hat dieses Protokoll mit Kenntnisnahme zu quittieren.
- Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
§ 8 Vorstand
- Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus:
- dem/der ersten Vorsitzenden,
- dem/der zweiten Vorsitzenden,
- dem/der Schatzmeister/in.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit sich zur Wahl zu stellen. Die Vorstandswahlen erfolgen schriftlich.
- Ein Mitglied kann immer nur ein Amt im Vorstand gleichzeitig ausüben.
- Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
- Der Vorstand entscheidet durch einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der ersten Vorsitzenden.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei der unter Absatz 1 genannten Ämter anwesend sind.
- Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.
§ 9 Auflösung des Vereins
- Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von vier Fünfteln der Mitglieder.
- Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des Vereinszwecks fällt das Vermögen des Vereins an DD-IX Dresden Internet Exchange e.V..
§ 10 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 09.05.2025 beschlossen und tritt mit ihrer Annahme in Kraft.
Anlange Kostenverzeichnis
| Kostenpunkt | Zeitperiode | Tarif | Kostenhöhe |
|---|---|---|---|
| Mitgliedsbeitrag | pro Monat | ohne Ermäßigung | 10€ |
| Mitgliedsbeitrag | pro Monat | Ermäßigung | 7,50€ |
| Leihgebühr YubiKey | pro Monat | ohne Ermäßigung | 0,50€ |
| Leihgebühr YubiKey | pro Monat | Ermäßigung | 0,50€ |